Bei den gestrigen Bund-Länder-Gesprächen wurde die Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März entschieden. Hier die weiteren Regelungen in der Übersicht: Ab dem 22.02. kehren in NRW die Grundschulen, Förderschulen der Primarstufe und die Abschlussklassen im Wechselmodell in den Präsenzbetrieb zurück. Sobald sich die Infektionslage weiter entspannt, wird über die Rückkehr in den Präsenzbetrieb für die Schülerinnen und Schüler weiterer Jahrgangsstufen entschieden. Friseurbetriebe dürfen, unter strengen Hygieneregeln, ab dem 1. März wieder öffnen. Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wie Fußpflege dürfen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner wieder öffnen. Das gilt ebenso für den Einzelhandel und Museen. Für Lockerungen in Kultur, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe wollen Bund und Länder nun bis zum 3. März eine Öffnungsstrategie erarbeiten. Hier hätte ich mir schon jetzt eine klare Perspektive gewünscht. Sowohl die Bundestagsfraktion als auch Joachim Stamp haben umfassende Pläne zu einer stufenweisen Öffnung vorgelegt.