NRW ist beim Ausbau der Windenergie Spitzenreiter in Deutschland. Dennoch haben immer größere Gesamthöhen und Rotordurchmesser Auswirkungen auf die Akzeptanz der Bevölkerung. Daher möchten wir den Anwohnerschutz durch einen Mindestabstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung gewährleisten. Durch eine entsprechende Bauleitplanung können Kommunen von dem Mindestabstand abweichen, wenn eine Akzeptanz vor Ort vorhanden ist. Mit unserer Regelung vereinbaren wir das attraktive Leben und Wohnen im ländlichen Raum mit dem Ziel, möglichst viel Strom aus heimischen natürlichen Energien zu gewinnen.