Noch immer sind insbesondere kleine und mittelständige Unternehmen stark von der Corona-Pandemie betroffen. Um weiterhin die Existenz von Unternehmerinnen und Unternehmern zu sichern, starten der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen eine Überbrückungshilfe. Die Beantragung dieser Hilfe ist einfach, unbürokratisch und sicher. Die Hilfe des Bundes wird vom Land mit dem Zusatzprogramm “NRW Überbrückungshilfe Plus” ergänzt, die eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für maximal 3 Monate umfasst. Damit können Umsatzausfälle ausgeglichen und betriebliche Fixkosten gedeckt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Umsätze in den Monaten April und Mail 2020 mindestens 60 Prozent unter dem Vorjahr lagen.Der Antrag für die Überbrückungshilfe und das Zusatzprogramm erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer, der von dem Antragsteller beauftragt ist. Dafür stellt der Bund ein bundeseinheitliches Antragsportal zur Verfügung, in dem sich die Berater registrieren können.Weitere Informationen zu den Programmen: https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe
Der Landtag hat
heute einen Antrag der Fraktionen von FDP und CDU beschlossen, der den zunehmenden
Mangel an Gewerbe- und Industrieflächen, insbesondere im Ruhrgebiet, thematisiert
und Lösungswege vorstellt. Aus Sicht der NRW-Koalition nimmt in diesem
Zusammenhang die Reaktivierung von Brachflächen eine zentrale Rolle ein. Denn dadurch
kann nicht nur effektiv dem Flächenmangel begegnet werden, sondern gleichzeitig
auch Nachhaltigkeit und Klimaschutz gefördert werden. Jörn Freynick, Sprecher
für Landesplanung der FDP-Landtagsfraktion, erklärt dazu:
„Besonders das Ruhrgebiet leidet unter einem hohen Nachfragedruck nach
neuen Flächen, da diese nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.
Dieser Umstand bremst die wirtschaftliche Entwicklung. Gerade vor dem
Hintergrund des bevorstehenden Kohleausstiegs ist es aber entscheidend,
bestehende Industriestandorte in der Region zu erhalten und darüber hinaus auch
neue Standorte zu entwickeln. In diesem Zusammenhang setzt die
FDP-Landtagsfraktion auch auf vereinfachte und beschleunigte Planungs- und
Genehmigungsverfahren.
Eine deutliche Abhilfe dieses Flächenmangels kann die Reaktivierung von
Brachflächen und Altstandorten bieten. Auch ein erweiterter Bestandsschutz für
bestehende Flächen von Altstandorten kann wertvolle Entwicklungspotenziale für
das Ruhrgebiet erschließen. Dabei muss selbstverständlich stets der Lärmschutz
berücksichtigt werden, da in manchen Fällen Gebiete mit Wohnnutzungen an
qualifizierte Brachflächen heranrücken.
Diese Reaktivierung muss eine Herzensangelegenheit für uns alle sein. Denn
so können wir bestehende Arbeitsplätze sichern, neue schaffen und den
Strukturwandel positiv begleiten, um das Ruhrgebiet wettbewerbs- und
zukunftsfähig zu gestalten. “
Schon Ende April hatte die NRW-Koalition Hilfen
für Brauchtums-, Traditions- und Heimatvereine beschlossen. Nun wird das
Programm mit 28 Millionen Euro großzügig ausgestattet und ist ab 15. Juli
startklar. Trotz der zunehmenden Lockerungen der Corona-Beschränkungen fallen
derzeit und in den nächsten Monaten noch viele Veranstaltungen und damit auch
Erlöse für Vereine weg. Karnevalsgesellschaften, Schützenvereine und andere
sind deshalb dringend auf Unterstützung angewiesen.
Der FDP-Landtagsabgeordnete Jörn Freynick freut
sich, dass die Vereine nun die zugesagte Unterstützung erhalten: „Viele Vereine
und Gesellschaften im Rhein-Sieg-Kreis haben schon nachgefragt. Ich bin sehr
froh, dass wir in der NRW-Koalition aus FDP und CDU beschlossen haben, nun den
Menschen, die sich ehrenamtlich im Brauchtum, in der Nachbarschaftshilfe und an
vielen weiteren Stellen für andere einsetzen, mit 28 Millionen Euro unter die
Arme zu greifen. Viele dieser Gruppen sind in besonderer Weise von den
Einschränkungen betroffen. Sie brauchen dringend Hilfe, damit sie die Krise
überstehen und auch in Zukunft für den Zusammenhalt und die Gemeinschaft
eintreten können. Ab 15. Juli können nun Anträge auf Hilfen gestellt werden.
Wir Freien Demokraten haben angekündigt, das Brauchtum in Nordrhein-Westfalen
während der Durststrecke der Corona-Pandemie nicht im Regen stehen zu lassen.
Wir halten Wort.“
Mit den Landeszuschüssen der NRW-Koalition
können Vereine, denen coronabedingt Erlöse aus Veranstaltungen,
Eintrittsgeldern oder Vermietung fehlen und die durch die laufenden Kosten in
ihrer Existenz gefährdet sind, bis zu 15.000 Euro als einmaligen Zuschuss
erhalten.
Ein Beispiel:
Vereine erzielen mit der Durchführung von Festen
oder durch zeitweise Vermietung oder durch Eintrittsgelder in der Zeit zwischen
März und August regelmäßig Erlöse, die zur Deckung laufender Kosten zwingend
erforderlich sind. Kann der Wegfall dieser Erlöse aufgrund der Corona-Pandemie
nicht ausgeglichen werden, kann der Betrag gefördert werden, der zur Deckung
unvermeidlicher laufenden Kosten erforderlich ist.
Zum Verfahren:
Sobald die Finanzmittel aus dem NRW-Rettungsschirm freigegeben sind, kann das Sonderprogramm starten. Informationen sind hier auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen ab dem 29. Juni 2020 abrufbar. Anträge können ab dem 15. Juli 2020 gestellt werden.
Gute Nachrichten für Bornheim. Die sanierungsbedürftige L 192 in Bornheim wird endlich instand gesetzt. Die Sanierung der Fahrbahndecke auf einer Strecke von 2,5 Kilometern wird noch in diesem Sommer in Angriff genommen. Hierzu werden vom Land 1,1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
„Die L192 bietet in ihrem jetzigen Zustand einen unschönen Anblick,“ so Jörn Freynick, FDP-Landtagsabgeordneter aus Bornheim bei einer persönlichen Begutachtung der Straße. „Ich freue mich daher, dass nun bald mit der Sanierung der Fahrbahndecke zwischen der L 190 und Bornheim begonnen wird. Dazu kommt, dass inzwischen auch die im Sommer 2019 begonnene Sanierung der L182 abgeschlossen ist. Am kommenden Freitag wird hier wieder der Verkehr rollen. Mit Ende der kommenden Sanierung der L 192 wird dann der Weg bis nach Swisttal-Heimerzheim und zur Autobahn 61 frei von Schlaglöchern sein. Auf diese Weise machen wir als Politik einen großer Schritt auf dem Weg den Nordwesten Bornheims verkehrlich spürbar zu entlasten.“
Die von FDP und CDU getragene NRW-Landesregierung erhöht für das Jahr 2020 die Finanzmittel für den Erhalt der Landesstraßen im Vergleich zum Vorjahr um 10 Millionen Euro. Damit stehen im laufenden Jahr insgesamt 185 Millionen Euro für eine Verbesserung der Straßeninfrastruktur in NRW zur Verfügung – so viel wie nie zuvor. Dies ermöglicht eine weitere Steigerung der baulichen Aktivitäten, insbesondere mit Verstärkung der tiefgreifenden, grundhaften Sanierung unserer landeseigenen Straßen.
Der Landtag hat mit den Stimmen von FDP und CDU die Abschaffung der
Dichtheitsprüfung beschlossen. “Die NRW-Koalition erfüllt ihr Versprechen
aus dem Koalitionsvertrag. Die umstrittene anlasslose Dichtheitsprüfung
privater Kanäle nach starren Fristen ist damit Geschichte”, erklärt Freynick,
NRW-Landtagsabgeordneter aus Bornheim.
FDP und CDU haben im Koalitionsvertrag verabredet, die Dichtheitsprüfung
für Abwasserkanäle nur noch bei Neubauten, wesentlichen baulichen Änderungen
und im begründeten Verdachtsfall durchzuführen. “Eine anlasslose, teure
und zumeist überflüssige Überprüfung aufgrund von starren Fristen hat die
FDP-Fraktion stets abgelehnt”, sagt Freynick. Künftig wird es keine
verdachtsunabhängige Prüfung an privaten Kanälen mehr geben. “Stattdessen
wird jetzt klar definiert, wodurch ein kaputter Kanal erkennbar ist”,
erläutert Freynick. Dies zeigt sich beispielsweise durch Ausschwemmungen von
Sand oder Scherben in den kommunalen Kanal oder durch Absackungen über dem
Kanal auf dem Grundstück oder Bürgersteig. “Falls bei Überprüfung der
kommunalen Kanäle derartige Zeichen bemerkt werden, muss der private Kanal
überprüft und gegebenenfalls repariert werden. Das ist effektiver Schutz
unseres Wassers. Für die FDP-Landtagsfraktion ist klar: Ein kaputter Kanal muss
dann auch repariert werden, einen Generalverdacht gibt es aber nicht mehr.
Hiermit entlasten wir private Grundstückseigentümer spürbar”.
Zur Konstituierung der Kinderschutzkommission im Landtag NRW erklärt Jörn Freynick, Sprecher der FDP-Landtagsfraktionsfraktion in der Kinderschutzkommission:
„Mit der heutigen Konstituierung nimmt die Kinderschutzkommission des Landtags NRW ihre Arbeit auf. Wir wollen uns verstärkt für die Belange von Kindern und Jugendlichen einsetzen und all denjenigen Schutz und Hilfe zukommen lassen, die nicht das Glück haben, in intakten Familien Liebe und Unterstützung zu erfahren. Die Einsetzung der Kommission wurde vor dem Hintergrund aktueller Missbrauchsfälle in NRW beschlossen. Ihre Aufgaben reichen jedoch über das Thema sexuellen Missbrauchs hinaus: wir wollen als Mitglieder der Kinderschutzkommission Perspektiven für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes und die Durchsetzung der Kinderrechte in NRW aufzeigen und konkrete Vorschläge für den Schutz und die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen erarbeiten. Darum sollen zu den Behandlungsgegenständen der Kinderschutzkommission auch Themen wie Vernachlässigung, Inobhutnahmen durch Jugendämter oder das Phänomen Mobbing gehören.
Erfreulich ist das fraktionsübergreifende Vorgehen der Landtagsfraktionen von CDU, FDP, SPD und Grünen. Damit zeigen wir, dass wir nicht auf politische Geländegewinne abzielen, sondern gemeinsam den Kinderschutz in unserem Land verbessern wollen. Wir wollen bei diesem Thema über die Legislaturperiode hinaus an einem Strang ziehen.“
Der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend hat heute einen fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag zum Schutz von intergeschlechtlichen Menschen beschlossen. Dazu erklärt der Sprecher für LSBTI* der FDP-Landtagsfraktion NRW, Jörn Freynick:
„In der Öffentlichkeit besteht
nur ein geringes Bewusstsein über intergeschlechtliche Menschen, die nicht in
eine der beiden Kategorien „männlich“ oder „weiblich“ eingeordnet werden
können. Immer noch werden in Deutschland Kleinkinder mit intergeschlechtlichen
Merkmalen kurz nach ihrer Geburt einer geschlechtsangleichenden Operation
unterzogen, weil Eltern mit der Situation und der ärztlichen Beratung
überfordert sind. Zu den möglichen Folgen der Operationen zählen neben
Verstümmelungen auch schwere Traumata und andere gesundheitliche Spätfolgen.
Der Entschließungsantrag stellt nun einen Meilenstein für die
intergeschlechtliche Community dar: Wir wollen medizinisch nicht gebotene
Geschlechtsangleichungen, insbesondere im jungen Kindesalter, verbieten.
Darüber hinaus wollen wir
unter anderem Ärzte und Krankenkassen für das Thema Intergeschlechtlichkeit
sensibilisieren sowie Betroffene und Eltern besser beraten. Umso erfreulicher
ist, dass die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen an einem Strang ziehen.
Das zeigt, dass wir nicht auf parteipolitische Geländegewinne abzielen, sondern
gemeinsam für ein größeres öffentliches Bewusstsein für Intergeschlechtlichkeit
sorgen und die Lebenssituation intergeschlechtlicher Personen deutlich verbessern
wollen.“
Zur Einrichtung der
dauerhaften Kinderschutzkommission im Landtag NRW erklärt Jörn Freynick, der
für die FDP-Landtagsfraktion in der Kinderschutzkommission Mitglied sein wird.
„Kinder müssen vor schlimmen Erfahrungen
geschützt werden. Das ist die originäre Aufgabe von Eltern, Familien, Freunden
und Betreuern. Die allermeisten Kinder wachsen in einem Umfeld von Liebe,
Zuwendung und Unterstützung auf. Es ist aber unsere Aufgabe als Politik, die
Rahmenbedingungen zu setzen, damit diejenigen Kinder- und Jugendlichen Hilfe
und Schutz bekommen, deren Realität sich anders darstellt. Die schrecklichen
Missbrauchsfälle in Lügde und die aktuellen Ermittlungen zu einer weiteren
Missbrauchsserie in unserem Land zeigen, dass es noch nicht ausreichend
gelingt, dieses Leid zu verhindern. Deshalb hat sich der Landtag mit breiter
Mehrheit dazu entschieden, eine dauerhafte Kinderschutzkommission einzurichten.
Sie wird die Belange von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen.
Unter anderem sollen staatliche und kommunale
Strukturen auf den Prüfstand gestellt werden. Ziel muss es sein, den Kinder-
und Jugendschutz so zu verbessern und weiterzuentwickeln, dass solch
abscheuliche Taten des Kindesmissbrauchs verhindert oder frühzeitig aufgedeckt
werden können. Diese Aufgabe ist nicht innerhalb von einer Wahlperiode zu
leisten, deshalb wird die Kinderschutzkommission dauerhaft über die laufende
Legislaturperiode hinaus eingerichtet.
Die Einsetzung der Kinderschutzkommission
ergänzt die bereits ergriffenen Anstrengungen der Landesregierung und des
Landtags NRW im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes. Ich freue mich, dass
sich die Landtagsfraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen auf dieses gemeinsame
Vorgehen verständigt haben. Beim Schutz von Kindern und Jugendlichen müssen
Demokraten an einem Strang ziehen.“
Die Landesregierung hat jetzt
die Verteilung der Mittel aus der Integrationspauschale für 2019 konkretisiert.
Der Verteilschlüssel sieht vor, dass die Mittel anteilig nach
Flüchtlingsaufnahmegesetz und Anzahl der Personen mit Wohnsitzauflage für die
Kommunen berechnet werden. Zudem erhalten neben den Städten und Gemeinden
dieses Jahr auch die Kreise einen Anteil für ihre koordinierenden Aufgaben. Der
FDP-Landtagsabgeordnete für den Rhein-Sieg-Kreis, Jörn Freynick, begrüßt die
Unterstützung des Landes bei der Integration von Menschen mit
Einwanderungsgeschichte:
“Die Städte, Gemeinden
und Kreise in unserem Land standen und stehen bei der Flüchtlingsaufnahme und
bei der Integrationsarbeit vor großen Herausforderungen”, sagt Freynick.
Die NRW-Koalition von FDP und CDU hat mit der Verabschiedung des
Landeshaushalts für 2019 die Weiterleitung der Mittel aus der
Integrationspauschale in voller Höhe von 432,8 Millionen Euro beschlossen,
nachdem 2018 in einem ersten Schritt bereits 100 Millionen Euro zur Verfügung
gestellt wurden. Freynick: “Dies ist ein wichtiges Signal des Landes zur
Unterstützung der Kommunen bei der Erfüllung der Integrationsaufgaben vor Ort.
Die unbürokratische Verteilung nach den unterschiedlichen Belastungen aufgrund
der tatsächlichen Flüchtlingszahlen wird dabei fortgesetzt.”
Dem Rhein-Sieg-Kreis werden 13.288.550
Euro zur Verfügung gestellt. Damit haben die Koalitionsfraktionen die
zusätzlich entstandenen Aufgaben der Kreise bei der Koordinierung im
kreisangehörigen Raum berücksichtigt. Mit
diesen Mitteln stärken wir die Integration vor Ort.“
Kommune
Weiterleitung
aus der Integrationspauschale in Euro
Polizeihauptkommissar Michael Gensch stellte einen der neuen Dienstwagen vor dem Landtagsgebäude vor.
Die Polizei in NRW erhält neue Streifenwagen. Bei der Vorstellung der neuen
Streifenwagen am Rande der Plenartage vor dem Plenum konnte sich der
FDP-Landtagsabgeordnete Jörn Freynick ein Bild machen. „Es ist gut, dass die
Modernisierungsoffensive für die Polizei fortgesetzt wird. Unsere Polizei
braucht die Unterstützung der Politik, denn die Beamtinnen und Beamten sind
jeden Tag für unsere Sicherheit im Einsatz“, erklärt Freynick.
Mit den Modellen Ford S-Max und Mercedes-Benz Vito stehen gleich zwei
Fahrzeuge für die Kreispolizeibehörden zur Auswahl. Bis Mitte kommenden Jahres
sollen die neuen 2200 Fahrzeuge nach und nach die alten 3er-BMWs ersetzen. Von
den 2200 neuen Streifenwagen entfällt ein Drittel auf den Ford S-Max, ein
weiteres Drittel auf den Mercedes Vito. Beim restlichen Drittel können die 47
Kreispolizeibehörden in NRW selber entscheiden, welches der beiden neuen
Fahrzeuge vor Ort genutzt werden soll. Die Polizistinnen und Polizisten haben
in den neuen Fahrzeugen auch endlich genügend Platz für die Ausrüstung. Beim
Vorgängermodell hatte es immer wieder Kritik wegen Platzmangels gegeben.
Entscheidend bei der Auswahl der Fahrzeuge war, dass diejenigen, die
tagtäglich mit den Fahrzeugen umgehen müssen, zufrieden mit den Autos sind.
Deshalb wurden die Polizistinnen und Polizisten erstmals an der Auswahl der
Fahrzeuge beteiligt: 100 Beamtinnen und Beamten testeten die Fahrzeuge. „Es ist
gut, dass die Polizistinnen und Polizisten anders als in der Vergangenheit
diesmal mit entscheiden konnten und der Auswahlprozess professionell durch das
Fraunhofer-Institut begleitet wurde. So sorgt man für einsatztaugliche
Fahrzeuge.“, betont Freynick.
„Mit neuen Streifenwagen, Smartphones, Schutzhelmen und erhöhten
Einstellungszahlen treibt die NRW-Koalition die Modernisierungsoffensive der
Polizei voran. Was bei der Ausstattung der Polizei unter der rot-grünen
Vorgängerregierung jahrelang versäumt wurde, wird nun aufgeholt. Das ist
richtig. Denn, wer für die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger in NRW
täglich sein Leben und seine Gesundheit riskiert, hat nicht nur Respekt,
sondern auch eine topmoderne Ausstattung verdient“, sagt Freynick.