Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlecht
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die aktuell geltenden Regelungen des Personenstandsgesetzes nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das Gericht beauftragt den Gesetzgeber damit, eine Möglichkeit schaffen muss, dass eine Person die Möglichkeit bekommt, sich einem dritten Geschlecht zuzuordnen. Dazu erklärt Jörn Freynick, Sprecher für LSBTI* der FDP-Landtagsfraktion:
„Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von Inter*Menschen. Ich freue mich über diese Entscheidung. Auf Initiative der Fraktionen von FDP und CDU hat der nordrhein-westfälische Landtag bereits im Oktober die Landesregierung beauftragt, eine Initiative in den Bundesrat für eine Vereinfachung der Änderung des Personenstandes einzubringen. Denn eine Änderung des Personenstandsgesetzes ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Gleichstellung und Gleichberechtigung.“