Entwurf des Kinderschutzgesetzes

Mit dem Ziel das bundesweit modernste Kinderschutzgesetz auf den Weg zu bringen, hat das Kabinett nun den Entwurf für ein Kinderschutzgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung. Hier können alle relevanten Akteure ihre Stellungnahmen abgeben.

Die Maßnahmen stellen erstmals in Nordrhein-Westfalen auf gesetzlicher Basis Mittel für den Kinderschutz bereit. Insgesamt investiert das Land Nordrhein-Westfalen in den kommenden drei Jahren 184,7 Millionen Euro in die Umsetzung des Gesetzes.

Die herausragende Priorität des Themas zeigt auch die Kinderschutzkommission, der ich als Vertreter der FDP-Fraktion angehöre. Die Kommission war nach den Missbrauchsfällen in Lügde, Bergisch Gladbach und Münster gegründet worden gegründet worden, mit dem Ziel strukturelle Defizite des Kinderschutzsystems aufzuspüren und zu beseitigen. Mit dem Kinderschutzgesetz unterstreicht NRW einmal mehr seine Verantwortung bei der Stärkung und Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen.