Yvonne Gebauer kommt am 10. Januar nach Bornheim

Ein halbes Jahr ist seit der Landtagswahl vergangen, die schwarz-gelbe NRW-Koalition hat diese Zeit genutzt, um erste Akzente in der Schulpolitik zu setzen. Doch was plant Düsseldorf für die kommenden Jahre? Wie geht es weiter mit Inklusion und Förderschulen, wie gelingt eine Ganztagsbetreuung, die den Städten und Gemeinden nicht finanziell die Luft abschnürt und was passiert mit der Schulsozialarbeit?

Zu all diesen und vielen weiteren Fragen steht NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer in Bornheim Rede und Antwort. Nutzen Sie die Gelegenheit und bringen Sie Ihre Fragen und Anregungen zu dieser Veranstaltung mit. Erfahren Sie aus erster Hand, welche Schwerpunkte NRW künftig in den Schulen des Landes setzt.

Die Veranstaltung findet im Kulturcafé des GFO Klostergartens Merten statt und wird von den beiden Landtagsabgeordneten Oliver Krauß (CDU) und Jörn Freynick (FDP) moderiert.

Der Eintritt zu dieser Veranstaltung ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wenn Sie vorab schon Fragen einreichen möchten, können Sie uns gerne per Mail oder Brief kontaktieren.

Einladung zum Downloaden (als Pdf-Datei)

Kontakt:

CDU Bornheim
Gabriele Kretschmer
Mörnerstraße 33
53332 Bornheim
Telefon: 0 22 22 / 93 89 15
E-Mail: kontakt@cdu-bornheim.de

FDP Bornheim
Jörn Freynick
Isarstraße 10
53332 Bornheim
Telefon: 0 22 22 / 99 56 35 5
E-Mail: kontakt@fdp-bornheim.de

3 Antworten auf „Yvonne Gebauer kommt am 10. Januar nach Bornheim“

  1. Sehr geehrter Damen und Herren,
    der Veranstaltung von Frau Gebauer in Bornheim am 10.01.2017 würde ich sehr gerne beiwohnen, sofern ich in dieser Zeit beruflich abkömmlich sein kann.
    Folgende wesentliche Fragen hätte ich zu dieser Veranstaltung gerne beantwortet:
    Was meint Frau Gebauer zu der Tatsache, dass die Beibehaltung der Kulturhoheit im Schulwesen bei den Ländern und die Art und Weise, wie indifferent die Länder Schulpolitik betreiben, die Kultusministerkonferenz anhand der offenkundigen Ergebnisse quasi „von Beginn an“ tagtäglich beweisen, dass man eben nicht voneinander lernt, einen klaren Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes darstellt, aus dem für uns alle geboten ist, dass niemand aufgrund seiner Heimat und Herkunft – und hier meine ich die bundeslandbezogene Heimat und Herkunft – benachteiligt oder übervorteilt werden darf.
    Hier möchte ich ebenso geklärt wissen, warum die Kulturhoheit bei den Ländern stets in Verbindung gebracht wird mit dem Bundesstaatsprinzip und dessen Ewigkeitsgarantie.
    Das Bundesstaatsprinzip und dessen Ewigkeitsgarantie braucht eine Schulpolitik unter Hoheit der Länder nicht!

    1. Lieber Herr Martinek, vielen Dank für Ihre Frage, die wir gerne an das Moderatorenteam für den Abend in Bornheim weiterleiten werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie es einrichten könnten, zu kommen.

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