Landesplanung muss wieder einen Gleichklang von ökonomischen, sozialen und ökologischen Zielen herstellen

Zu der heutigen Plenarsitzung, dem 15. September 2017, des nordrhein-westfälischen Landtags erklärt Jörn Freynick, Sprecher für Landesplanung der FDP-Landtagsfraktion:

„Im vergangenen Februar ist der neue Landesentwicklungsplan (LEP) in Kraft getreten. Anstelle einer zukunftsfesten Fortentwicklung des damals geltenden LEP hat die rot-grüne Vorgängerregierung den Gleichklang von ökonomischen, sozialen und ökologischen Zielen aufgegeben.

Nordrhein-Westfalen ist in den vergangenen sieben Jahren rot-grüner Regierung systematisch von der Wachstums- und Wohlstandsentwicklung in den anderen Bundesländern abgekoppelt worden. Mit Ausnahme des Jahres 2014 war das Wirtschaftswachstum von NRW im Bundesländervergleich stets unterdurchschnittlich.

Landesplanung muss wieder Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen gewährleisten. Standortsicherung und Standortentwicklung muss verlässlich ermöglicht werden. Auf diese Weise wollen wir damit die Arbeitsplätze der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichern und NRW für die Zukunft fit machen. Dazu zählt ein klares Bekenntnis zum Industriestandort und zur Sicherung von Wertschöpfungsketten. Die sparsame Flächennutzung muss jedoch weiterhin absoluten Vorrang haben.

Die kommunalen Entwicklungspotentiale müssen wieder hergestellt werden, um unsere lebenswerten Städte zu erhalten. Dies ist von elementarer Bedeutung, um auch etwas gegen steigende Mieten und knappen Wohnraum zu unternehmen. Flexibilität bei Flächenpolitik und Stärkung der kommunalen Entscheidungshoheit über die Ausweisung von Gewerbeflächen und Siedlungsflächen anstelle von schematischen Bedarfsberechnungen ist ebenfalls von Nöten.

Unternehmen, aber auch Kommunen und Regionalräte, die sich in laufenden Planungsverfahren befinden, benötigen jedoch kurzfristig Rechts- und Planungssicherheit.

Wir wollen ein zügiges LEP-Änderungsverfahren. Hierbei kann nicht jeder einzelne Satz des LEP neu geschrieben werden. Dabei muss aber auch nicht jeder Satz neu geschrieben werden. Der LEP enthält auch zahlreiche, unbestimmte Rechtsbegriffe, die zumindest in begrenztem Umfang Raum für eine flexible und praxisgerechte Anwendung des LEP lassen. Dass dies geschieht, soll kurzfristig mit Verordnungen und Erlassen sichergestellt werden.“