Gestern ist die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Ausnahme der Kontaktbeschränkungen. Generell gilt: im öffentlichen Raum: es dürfen sich nur noch Personen aus einem Haushalt mit einer weiteren Person treffen.Die Ausnahme in NRW: diese weitere Person darf von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden. Dadurch können sich in NRW beispielsweise zwei Mütter oder Väter mit ihren Kindern auf dem Spielplatz treffen.Durch die Ausnahmeregelung in NRW wird Kindern also in einem sehr geringen Maße der Kontakt zu Gleichaltrigen ermöglicht. Das ist gerade in der aktuellen Zeit besonders wichtig, da die sozialen Kontakte aus Schule und Kita aktuell fehlen. Darüber hinaus werden auch Eltern mit kleinen Kindern oder Alleinerziehende durch die Ausnahmeregelung nicht völlig von sozialen Kontakten ausgeschlossen.