Zur Entzerrung im Weihnachtsgeschäft mit Hinblick auf die Pandemie soll der Einzelhandel in den Kommunen an allen vier Sonntagen im Dezember und an einem Sonntag im Januar öffnen können. Diese Regelung wurde heute in der Corona-Schutzverordnung vorgestellt.
Hierzu erklärt Jörn Freynick, NRW-Landtagsabgeordneter aus Bornheim und
Mitglied im Wirtschaftsausschuss: „Die Corona-Krise hat den stationären Handel
mit voller Wucht getroffen. Ich begrüße daher die vier verkaufsoffenen Sonntage
im Advent. Dies ist ein weiteres wichtiges Instrument, um auf die Folgen
der Corona-Krise passgenau zu reagieren. Neben der Notwendigkeit, Infektionen
zu verhindern und den Menschen einen sicheren Einkauf zu ermöglichen, müssen
die Umsätze in dieser existenziell wichtigen Jahreszeit für den Einzelhandel
gesichert werden. So schaffen wir mit den verkaufsoffenen Sonntagen attraktive
Besuchsanreize. Gleichzeitig dient dies auch der Belebung der Innenstädte,
Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren sowie der allgemeinen Bekämpfung der
wirtschaftlichen Auswirkungen.“