
Noch immer sind insbesondere kleine und mittelständige Unternehmen stark von der Corona-Pandemie betroffen. Um weiterhin die Existenz von Unternehmerinnen und Unternehmern zu sichern, starten der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen eine Überbrückungshilfe. Die Beantragung dieser Hilfe ist einfach, unbürokratisch und sicher. Die Hilfe des Bundes wird vom Land mit dem Zusatzprogramm „NRW Überbrückungshilfe Plus“ ergänzt, die eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für maximal 3 Monate umfasst. Damit können Umsatzausfälle ausgeglichen und betriebliche Fixkosten gedeckt werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Umsätze in den Monaten April und Mail 2020 mindestens 60 Prozent unter dem Vorjahr lagen.Der Antrag für die Überbrückungshilfe und das Zusatzprogramm erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer, der von dem Antragsteller beauftragt ist. Dafür stellt der Bund ein bundeseinheitliches Antragsportal zur Verfügung, in dem sich die Berater registrieren können.Weitere Informationen zu den Programmen:
https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe