Die Landesregierung hat in der gestrigen Plenarsitzung das neue Landesplanungsgesetz für Nordrhein-Westfalen beschlossen. Jörn Freynick, Sprecher für Landesplanung der FDP-Landtagsfraktion, erklärt dazu:
„Gerade für ein so dicht besiedeltes Land wie Nordrhein-Westfalen nimmt die Landesplanung einen besonders hohen Stellenwert ein. Als NRW-Koalition haben wir es geschafft, mit dem neuen Landesplanungsgesetz entscheidende Weichen zu stellen, wie zukünftig weitaus schnellere und vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren zum Einsatz kommen können. Das ist entscheidend, damit die mit dem Standort NRW einhergehenden Potenziale noch besser freigesetzt werden können.
Das Herzstück der Novelle ist die sogenannte Experimentierklausel, die wir durch Anpassungen im Gesetzentwurf noch feiner und gewinnbringender ausjustiert haben. So umfasst die Klausel nun einen längeren Planungszeitraum sowie die Berücksichtigung von besonders schutzwürdigem Boden. Auch zusätzliche Flächen für Vorhaben im Rheinischen Revier werden reserviert, wodurch der Strukturwandel einmal mehr beschleunigt wird.
Insgesamt ist das neue Landesplanungsgesetz geprägt von Deregulierung, Digitalisierung und Flexibilisierung. Drei Eigenschaften, die besonders effizient sind, um den Anforderungen der Landesplanung gerecht zu werden. Ich freue mich, dass wir der Wettbewerbsfähigkeit von NRW für die Zeit nach der Pandemie mit dieser Novelle einen neuen, starken Antrieb geben.“