Expertinnen und Experten haben im Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Landeskinderschutzgesetz ausdrücklich begrüßt. Der Gesetzentwurf greift eine Vielzahl von aktuellen und wichtigen Forderungen und Hinweisen von Betroffenen sowie Expertinnen und Experten auf, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen deutlich zu stärken. Darunter fällt die erstmalige Festlegung von Mindeststandards, die Qualitätsberatung und -entwicklung in den Jugendämtern sowie die Einführung von Schutzkonzepten in Angeboten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Das Gesetz hat mit der Anhörung eine weitere Hürde genommen und soll noch in dieser Legislatur verabschiedet werden.